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   BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74   

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https://dejure.org/1974,2088
BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74 (https://dejure.org/1974,2088)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1974 - VI B 55.74 (https://dejure.org/1974,2088)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1974 - VI B 55.74 (https://dejure.org/1974,2088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines bei einem Beamten auf Lebenszeit im förmlichen Disziplinarverfahren zu ahndenden Dienstvergehens - Bindung an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen sachgleichen Strafurteils auch im Untersuchungsverfahren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65

    Fristlose Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen missbräuchlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74
    Wie das Bundesverwaltungsgericht jedoch schon wiederholt zu inhaltsgleichen bundes- und landesbeamtenrechtlichen Regelungen ausgesprochen hat, stellt die Entlassung eines Beamten auf Probe nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG bei Vorliegen der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen in der Regel keinen fehlerhaften Ermessensgebrauch dar (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG II C 71.65 - [ZBR 1968, 346; BVerwG Buchholz 237.9 § 45 LBG Saarland 62 Nr. 1]).

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die Entlassung eines Beamten auf Probe nach Maßgabe von beamtengesetzlichen Regelungen der hier in Rede stehenden Art nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß das Disziplinargericht gegen einen Beamten auf Lebenszeit bei einem Verhalten, wie es dem Beamten auf Probe vorgeworfen wird, auf eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme erkennen würde (vgl. BVerwGE 26, 228 und Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG II C 71.65 - [ZBR 1968, 346]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74
    Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (vgl. BVerwGE 13, 90 und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74
    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die Entlassung eines Beamten auf Probe nach Maßgabe von beamtengesetzlichen Regelungen der hier in Rede stehenden Art nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß das Disziplinargericht gegen einen Beamten auf Lebenszeit bei einem Verhalten, wie es dem Beamten auf Probe vorgeworfen wird, auf eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme erkennen würde (vgl. BVerwGE 26, 228 und Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG II C 71.65 - [ZBR 1968, 346]).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74
    Wie das Bundesverwaltungsgericht jedoch schon wiederholt zu inhaltsgleichen bundes- und landesbeamtenrechtlichen Regelungen ausgesprochen hat, stellt die Entlassung eines Beamten auf Probe nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG bei Vorliegen der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen in der Regel keinen fehlerhaften Ermessensgebrauch dar (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG II C 71.65 - [ZBR 1968, 346; BVerwG Buchholz 237.9 § 45 LBG Saarland 62 Nr. 1]).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233], Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] undBeschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81

    Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung

    Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233]; Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] und Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).

    Die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung ist bei Erfüllung der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346, 347]; Beschlüsse vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52] und vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 4] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233]; Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] und Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).

    Die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung ist bei Erfüllung der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346, 347]; Beschlüsse vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52] und vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 4] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 20.12.1991 - 1 DB 18.91

    Disziplinarrecht - Lösungsbeschluß - Einleitungsbehörde - Diszplinargericht

    Deshalb ist § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO im Verfahren nach § 126 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 95 Abs. 3 BDO, soweit es mit einem durch Urteil abgeschlossenen Strafverfahren sachgleich ist, entsprechend anzuwenden (im Ergebnis ebenso: BVerwG. Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - <DÖD 1975, 89>).
  • BVerwG, 27.12.1979 - 2 CB 45.78

    Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe wegen außerdienstlicher

    Daß der Untersuchungsführer in dem der Entlassung eines Probebeamten vorgeschalteten Untersuchungsverfahren an die tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils, auf denen das Urteil beruht, gebunden ist, ist nicht zweifelhaft und daher nicht klärungsbedürftig ( Beschlüsse vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [Buchholz 237.7 § 34 LBG Nr. 1 = ZBR 1976, 52] und vom 1. April 1975 - BVerwG 6 B 19.75 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 21]).
  • BVerwG, 01.04.1975 - 6 B 19.75
    In seinem Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG VI B 55.74 - hat der beschließende Senat zu der § 42 Abs. 1 Nr. 1 HBG entsprechenden Vorschrift des § 34 Abs. 1 Nr. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, daß die Frage, ob die tatsächlichen Feststellungen in einem Strafurteil auch in einem Untersuchungsverfahren gegen einen Probebeamten bindend sind, nicht klärungsbedürftig, sondern eindeutig zu bejahen ist.
  • OVG Bremen, 12.12.1978 - I BA 21/77

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

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  • BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 38.77

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Trunkenheitsfahrten - Außerdienstliche

    Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage könnte angesichts dieser Bindungswirkung in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht beantwortet werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [Buchholz 237.9 § 45 LBG Saarland 1962 Nr. 1] und Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 136.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auch die weiter geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 26, 228) und dem Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - (Buchholz 237.7 § 34 LBG NW Nr. 1) liegt nicht vor.
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